Die Ablehnung im Sozialrecht

Was passiert jetzt?

Haben Sie einen Bescheid einer Behörde erhalten, der Ihnen nicht die beantragte Leistung gewährt oder fehlerhaft erscheint? Wird eine bezogene Leistung reduziert oder etwas zurückgefordert, was man Ihnen schon mal bewilligt hat?

Fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide gibt es viel häufiger als man denkt!

Das Rechtsfeld im Sozialrecht ist gewaltig groß und betrifft nahezu jeden. Es ist nicht das Recht der wirtschaftlich-sozial Schwachen.

Als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Medizinrecht* bin ich mit fast 25jähriger Erfahrung Ihr Spezialist für die Beratung und Vertretung in solchen Situationen und den nachstehen Rechtsfragen:

  • Absicherung und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger
    • Krankenkasse und Pflegeversicherung, privat und gesetzlich, Heilmittel und Hilfsmittel, Krankengeld und Pflegegrad,
    • Rentenversicherung (DRV), Erwerbsminderungsrente, befristete Erwerbminderungsrente, Teil-Erwerbsminderungsrente und Altersrente, Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Übergangsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung,
    • Berufsgenossenschaft, Wegeunfall, Arbeitsunfall, Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, Verletztenrente,
    • Versorgungsamt, Grad der Behinderung, GdB, Behinderung, Schwerbehinderung, Ausweis, Merkzeichen, Gleichstellung,
    • Arbeitsverwaltung, Agentur für Arbeit, Sperrzeit, Minderung, Arbeitslosengeld,
    • Versorgungsrecht, Posttraumatische Belastungsstörung, Grad der Schädigung, GdS, Opferentschädigung,
  • Leistungsrecht, Leistungspflicht und Leistungsanspruch jedes einzelnen in unserer Gesellschaft, ob berufstätig oder nicht oder selbständig oder Unternehmer.

Ich unterstütze meine Mandanten in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und des Sozialgesetzbuchs SGB I bis XII:

  • Sozialversicherungsrecht mit den Leistungen aus dem
    • Arbeitsförderungsrecht SGB III,
    • Krankenversicherungsrecht mit Kassenarztrecht SGB V,
    • Pflegeversicherungsrecht SGB XI,<
    • Rentenversicherungsrecht SGB VI,
  • Unfallversicherungsrecht SGB VII,
  • Jugendhilferecht SGB VIII,
  • Schwerbehindertenrecht SGB IX,
  • Leistungen nach dem SGB II, job-center,
  • Sozialhilferecht, Grundsicherung SGB XII, LVR oder Gemeinde, Elternunterhalt, ungedeckte Heimkosten, Pflegewohngeld, Rückforderung von Leistungen, Verwertung von Wohnrecht oder Eigentum.

Ich berate und vertrete Sie als Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht* außergerichtlich und gerichtlich bei den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.

Ich stelle Ihnen meine über langjährige Erfahrung in medizinischen Fragen und im Umgang mit den unterschiedlichsten Behörden und dem Sozialgericht zur Verfügung.

Beispiel: Versorgungsamt und GdB

Wenn Sie etwa durch das Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB) nicht erhalten wie beantragt, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen! Gerade dieses Rechtsfeld ist sehr bedeutsam. Ab GdB 50 erhält man einen besonderen Kündigungsschutz, mehr Erholungsurlaub, steuerliche Vorteile und erleichterte Zugangsmöglichkeiten zur Altersrente und noch mehr. Ein unterschätzter, aber sehr kostbarer Vorteil.

Beispiel: Rente

Wenn eine Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung nicht gewährt wird?

Dann nutzen Sie die Zeit für eine Beratung durch mich. Bescheide sind häufiger rechtswidrig und fehlerhaft als den Behörden lieb ist. Es werden tatsächlich viele tausende Bescheide in kurzer Zeit und massenhaft erlassen. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten, vor der ersten Beantragung gegenüber der Behörde und wenn der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist.

Beispiel: Pflege und Versorgung

Was geschieht im Alter und mit den Kosten einer Pflege?

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Zunehmend Bedeutung gewinnen nach meiner Beobachtung Aspekte der Pflegekosten und der Übernahme ungedeckter Heimkosten. Die Bedeutung des Elternunterhalts hat sich dagegen durch aktuelle gesetzliche Änderungen entspannt. Nicht selten haben Angehörige wirtschaftliche Entscheidungen im Vorfeld eines Heimaufenthaltes getroffen. Denn häufig gab es in der Vergangenheit eine Vermögensübertragung einer Immobilie (Schenkung) mit oder ohne die Einräumung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs. Dies kann einen eigenen besonderen Vermögenswert darstellen, der bei der Prüfung durch den Sozialhilfeträger mehr und mehr Beachtung findet, weil Vermögen zum Kosteneinsatz einzusetzen ist. Dies gilt auch in Betreuungsverfahren.

In diesen Fällen ist die frühzeitige Aufklärung und ganzheitliche Betrachtung und Gestaltung von Übertragungen im Vorfeld sinnvoll, weshalb ich auch als Fachanwalt für Erbrecht beratend meine Mandanten in Zusammenarbeit mit Notaren unterstütze.

Ich empfehle grundsätzlich, dass Sie sich bevor Sie Entscheidungen treffen oder auch, wenn Sie sich bereits mit einem Notar besprochen haben, beraten lassen, um die Gesamtzusammenhänge besser zu verstehen. Dies ist meine Aufgabe.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Meine langjährige Erfahrung und die ganzheitliche Betrachtung der betroffenen Rechtsgebiete unterscheidet meine Beratung deutlich von der eines Notars.

Ob es sich um die klassischen Beteiligten im Sozialrecht handelt, das Versorgungsamt, die Berufsgenossenschaft, die private oder gesetzliche Krankenversicherung oder Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, den örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger, die Agentur für Arbeit, es gilt immer individuelle Prüfungen vorzunehmen und in Ihrem Fall zu entscheiden.

Ich empfehle Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht* grundsätzlich ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre aktuelle Situation zu erfassen und für das weitere Vorgehen und Ihre Zukunft einordnen zu können.

Kompetent, sachlich, verständlich und zügig erläutere ich meinen Mandaten die aktuelle juristische Situation und zeige einen Lösungsweg und die Kosten der Beratung auf. Mein entschlossenes Vorgehen ist mit Blick auf die bestehenden und unbedingt zu beachtenden Fristen (Bescheid, Widerspruch und Widerspruchsbescheid, Klageerhebung) äußerst wichtig.

Deshalb vergebe ich grundsätzlich kurzfristig Erstberatungstermine. Ich empfehle diese Möglichkeit zu nutzen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie schon einen Bescheid erhalten haben.

*Die Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“ habe ich bis zum Juli 2015 für einige Jahre geführt und abgelegt, weil nur drei Fachanwaltsbezeichnungen geführt werden dürfen.

Rechtsanwalt Axel Vogt

Telefonnummer

02 28 / 721 963 50

Kontakt