Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Mit dieser Information möchte ich Arbeitnehmer und auch Geschäftsführer von Unternehmen ansprechen.

Höchste Bedeutung hat das Arbeitsverhältnis allein deshalb, weil es Ihnen als Arbeitnehmer das Einkommen verschafft mit dem Sie Ihr Leben für sich und Ihre Familie bestreiten.

Wenn es mal nicht so rund läuft, wie Sie es sich wünschen, was kann das für Auswirkungen haben?

Folgen kann es viele geben, doch was lässt sich ändern, um es wieder rund laufen zu lassen?

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis beantworte ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht im Bereich des sog. Individualarbeitsrechts  kompetent und schnell. Meine Beratung umfasst alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen, also das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber und umgekehrt.

Meine fast 25 jährige Erfahrung bestätigt, dass die außergerichtliche Lösung des Sachverhalts als erster Schritt im Vordergrund steht. Dazu gehört eine gründliche Sachverhaltsprüfung und die Ermittlung Ihrer Erwartung, was möchten Sie als mein Mandat zukünftig erreichen oder vermeiden?

Wenn Sie Handlungsbedarf verspüren oder sich von Ihrem Arbeitgeber lösen möchten (Trennungsabsicht), zögern Sie nicht mich frühzeitig zu kontaktieren. Mit Ihnen gemeinsam entwickle ich Ihre persönliche Lösung und Strategie, um Ihren Beratungsbedarf zu bedienen. Klarheit, Zufriedenheit und Sicherheit zu schaffen hat höchste Priorität, insbesondere bei:

  • der Beendigung (Kündigung) des Arbeitsverhältnisses,
    • durch einen Aufhebungsvertrag,
    • eine ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen,
    • oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung
    • Trennungsabsicht oder Lösungsabsicht
    • Eigenkündigung ohne Beratung unbedingt vermeiden
  • Kündigungsschutzverfahren, Arbeitsgericht
  • Abmahnung und Ermahnung
  • zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung,
  • zur Vergütung (Lohn, Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikation, Tantieme),
  • Eingruppierung in Gehaltsstufen oder einen Firmentarifvertrag,
  • Tarifvertragliche Regelungen,
  • zu einer Versetzung oder der Umsetzung,
  • zur Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts des Vorgesetzten oder Arbeitgebers
  • der Wirksamkeit einer Befristung oder dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung,
  • der Elternzeit und Wiedereingliederung, des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
  • zu einer Abmahnung oder Ermahnung,
  • des sachgerechten Reagierens bei Mobbing: gezieltes, meist unterschwelliges Beleidigen eines Arbeitnehmers und Herabsetzen des Ansehens seiner Person am Arbeitsplatz durch Kollegen oder den Arbeitgeber,
  • zum Kündigungsschutz, Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung (GdB), Mutterschutz, Arbeitslosigkeit, Nahtlosigkeitsprinzip, Krankengeld, Datenschutzbeauftragter
  • zu Zeugnis und Zwischenzeugnis,
  • zur Vergütung, Lohn, Gehalt,
  • zu den übrigen Bereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis.

Gelingt die außergerichtliche Lösung nicht oder nicht auf Anhieb, übernehme ich die Vertretung meiner Mandanten und effiziente Wahrnehmung der Interessen vor den Arbeitsgerichten. Dies ist eine weitere Kernaufgabe, wenn die bevorzugte außergerichtliche Lösung – noch - nicht greifen sollte.

Hierzu gehört etwa die Kündigungsschutzklage, die innerhalb von 21 Tagen seit Zugang der Kündigung erhoben werden muss.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, reagieren Sie sofort, nehmen Sie Beratung in Anspruch. Mehr auch auf meiner Seite Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Axel Vogt

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