Seit über zwanzig Jahren begleite ich arbeitsrechtlich kleinere und mittelgroße Betriebe und Unternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsfürsorge und Pflege und des Handwerks und dem Dienstleistungsbereich.
Die Produktivität und der Erfolg eines Unternehmens wie auch das Betriebsklima hängen maßgeblich davon ab, dass alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen- und in die gleiche Richtung!
Ein gutes Führungsteam berücksichtigt Diversität und bietet flexible Arbeitsmodelle an. Doch, um welchen Preis?
Was tun, wenn einzelne Mitarbeiter nicht kooperativ sind, der Betriebsrat eine problematische Haltung entwickelt oder Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern zu schlichten sind?
Denken Sie auch an die Möglichkeit der Mediation zur Klärung von Konflikten, ohne ein Gericht und erhebliche Kosten und negative Außenwirkung. Als ausgebildeter Mediator kann ich Ihnen helfen.
Wichtige Weichen werden bereits bei der Stellenausschreibung und der Gestaltung des Arbeitsvertrags getroffen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich Ihr Unternehmen schnell und kompetent unterstützen. Meine Beratung umfasst alle Regelungen, die Arbeitsverhältnisse unmittelbar betreffen oder den Umgang mit dem Betriebsrat.
Treten im Verlauf des Arbeitsverhältnisses oder mit dem Betriebsrat Probleme auf, stehe ich Ihnen als erfahrener Interessenvertreter zur Verfügung und erörtere mit Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen, inklusive möglicher Konsequenzen und Kosten. Als erster Schritt steht dabei immer die Tatsachenprüfung und rechtliche Einordung im Vordergrund, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Wenn Sie Handlungsbedarf verspüren, zögern Sie nicht mich frühzeitig zu kontaktieren. Mit Ihnen entwickle ich Ihre persönliche Lösung und Strategie, um Ihren Beratungsbedarf zu klären. Klarheit, Zufriedenheit und Sicherheit zu schaffen hat höchste Priorität, insbesondere bei:
Gelingt die außergerichtliche Lösung nicht oder nicht auf Anhieb übernehme ich die Vertretung meiner Mandanten und effiziente Wahrnehmung der Interessen vor den Arbeitsgerichten. Dies ist eine weitere Kernaufgabe, wenn die bevorzugte außergerichtliche Lösung – noch – nicht greifen sollte.