Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Seit über zwanzig Jahren begleite ich arbeitsrechtlich kleinere und mittelgroße Betriebe und Unternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsfürsorge und Pflege und des Handwerks und dem Dienstleistungsbereich.

Die Produktivität und der Erfolg eines Unternehmens wie auch das Betriebsklima hängen maßgeblich davon ab, dass alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen- und in die gleiche Richtung!

Ein gutes Führungsteam berücksichtigt Diversität und bietet flexible Arbeitsmodelle an. Doch, um welchen Preis?

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Was tun, wenn einzelne Mitarbeiter nicht kooperativ sind, der Betriebsrat eine problematische Haltung entwickelt oder Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern zu schlichten sind?

Denken Sie auch an die Möglichkeit der Mediation zur Klärung von Konflikten, ohne ein Gericht und erhebliche Kosten und negative Außenwirkung. Als ausgebildeter Mediator kann ich Ihnen helfen.

Wichtige Weichen werden bereits bei der Stellenausschreibung und der Gestaltung des Arbeitsvertrags getroffen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich Ihr Unternehmen schnell und kompetent unterstützen. Meine Beratung umfasst alle Regelungen, die Arbeitsverhältnisse unmittelbar betreffen oder den Umgang mit dem Betriebsrat.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Treten im Verlauf des Arbeitsverhältnisses oder mit dem Betriebsrat Probleme auf, stehe ich Ihnen als erfahrener Interessenvertreter zur Verfügung und erörtere mit Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen, inklusive möglicher Konsequenzen und Kosten. Als erster Schritt steht dabei immer die Tatsachenprüfung und rechtliche Einordung im Vordergrund, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.

Wenn Sie Handlungsbedarf verspüren, zögern Sie nicht mich frühzeitig zu kontaktieren. Mit Ihnen entwickle ich Ihre persönliche Lösung und Strategie, um Ihren Beratungsbedarf zu klären. Klarheit, Zufriedenheit und Sicherheit zu schaffen hat höchste Priorität, insbesondere bei:

  • der Beendigung (Kündigung) eines Arbeitsverhältnisses,
    • durch einen Aufhebungsvertrag,
    • eine ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen,
    • oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung
  • Trennungsabsicht in Bezug auf einen Arbeitnehmer
  • Abmahnung und Ermahnung
  • Kündigungsschutzverfahren, Arbeitsgericht
  • zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung,
  • zur Vergütung (Lohn, Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikation, Tantieme),
  • Eingruppierung in Gehaltsstufen oder einen Firmentarifvertrag,
  • Tarifvertragliche Regelungen,
  • zu einer Versetzung oder der Umsetzung,
  • zur Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts des Vorgesetzten oder Arbeitgebers
  • der Wirksamkeit einer Befristung oder dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung,
  • der Elternzeit und Wiedereingliederung, des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
  • zu einer Abmahnung oder Ermahnung,
  • des sachgerechten Reagierens bei Mobbing: gezieltes, meist unterschwelliges Beleidigen eines Arbeitnehmers und Herabsetzen des Ansehens seiner Person am Arbeitsplatz durch Kollegen oder den Arbeitgeber,
  • zum Kündigungsschutz, Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung (GdB), Mutterschutz, Datenschutzbeauftragten
  • zu Zeugnis und Zwischenzeugnis,
  • zur Vergütung, Lohn, Gehalt,
  • zu den übrigen Bereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis
  • und dem Betriebsrat.

Gelingt die außergerichtliche Lösung nicht oder nicht auf Anhieb übernehme ich die Vertretung meiner Mandanten und effiziente Wahrnehmung der Interessen vor den Arbeitsgerichten. Dies ist eine weitere Kernaufgabe, wenn die bevorzugte außergerichtliche Lösung – noch – nicht greifen sollte.

Rechtsanwalt Axel Vogt

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02 28 / 721 963 50

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