Individualarbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht im Bereich des sog. Individualarbeitsrechts umfasst meine Beratung alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen, also die Verbindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und umgekehrt.

Wenn Sie Handlungsbedarf haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Dann entwickle ich für und mit Ihnen Lösungen und Strategien zu Ihrer Fragestellung, insbesondere:

  • der Beendigung (Kündigung) des Arbeitsverhältnisses,
    • durch einen Aufhebungsvertrag,
    • eine ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen,
    • oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung
  • Kündigungsschutzverfahren, Arbeitsgericht
  • zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung,
  • zur Vergütung (Lohn, Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikation, Tantieme),
  • Eingruppierung in Gehaltsstufen oder einen Firmentarifvertrag,
  • Tarifvertragliche Regelungen,
  • zu einer Versetzung oder der Umsetzung,
  • zur Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts des Vorgesetzten oder Arbeitgebers
  • der Wirksamkeit einer Befristung oder dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung,
  • der Elternzeit und Wiedereingliederung, des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
  • zu einer Abmahnung oder Ermahnung,
  • des sachgerechten Reagierens bei Mobbing: gezieltes, meist unterschwelliges Beleidigen eines Arbeitnehmers und Herabsetzen des Ansehens seiner Person am Arbeitsplatz durch Kollegen oder den Arbeitgeber,
  • zum Kündigungsschutz, Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung (GdB), Mutterschutz,
  • zu Zeugnis und Zwischenzeugnis,
  • zur Vergütung, Lohn, Gehalt,
  • zu den übrigen Bereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis.

Die Vertretung meiner Mandanten und effiziente Wahrnehmung der Interessen vor den Arbeitsgerichten ist eine weitere Kernaufgabe, wenn die bevorzugte außergerichtliche Lösung nicht greifen sollte.

Hierzu gehört die Kündigungsschutzklage, die innerhalb von 21 Tagen seit Zugang der Kündigung erhoben werden muss.


Rechtsanwalt Axel Vogt

Telefonnummer

02 28 / 721 963 50

Kontakt