Das Verfahren im Sozialrecht

Mit mir als Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht* haben Sie im Sozialrecht den für die häufig lang andauernden Verfahren kompetenten und ausdauernden Berater an Ihrer Seite. Denn das Sozialrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet und kennt viele beteiligte Verwaltungsträger. Häufig ist das Erreichen der Ziele meiner Mandanten nur durch Einschaltung des Gerichts und der Beteiligung von ärztlichen Sachverständigen möglich.

Ich vertrete meine Mandanten in Verfahren des Sozialrechts als Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht* vor den Sozialgerichten. Dem geht folgendes mehrstufige Verwaltungsverfahren voraus:

  1. Antragstellung des Antragstellers oder Betroffenen,
  2. Ablehnung des Antrags durch die Behörde,
  3. Widerspruch gegen die Ablehnung durch den Antragsteller oder Betroffenen, der jetzt Widerspruchsführer genannt wird,
  4. Widerspruchsbescheid der Behörde und
  5. Klage gegen diesen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor dem Sozialgericht, erste Instanz,
  6. Berufung vor dem Landessozialgericht in NRW in Essen, zweite Instanz,
  7. Revision zum Bundessozialgericht in Kassel, dritte Instanz

Ich berate und vertrete meine Mandanten außerdem bei folgenden Themen:

  • Recht der Arbeitsförderung
  • Heimkosten, Pflegwohngeld, Elternunterhalt, Rückforderung von Schenkungen, Sozialhilferegress, Aufarbeitung der Vermögenssituation, Vorsorge und Betreuung (siehe auch Betreuungsrecht und Erbrecht)
  • Berufsständische Versorgungswerke, Berufsunfähigkeit
  • Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten und vorzeitige Verrentung, Beitragsrückforderungen, Betriebsprüfung
  • Heimrecht, stationäre Pflege, ambulantes betreutes Wohnen, Pflegegrad, ambulante psychiatrische Pflege,
  • Gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Künstlersozialversicherung,
  • Rentenversicherung, DRV, Rehabilitation,
  • Gesetzliche Unfallversicherung Berufsgenossenschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und private Unfallversicherung, Berufskrankheit,
  • Schwerbehindertenrecht Grad der Behinderung (GdB), Merkzeichen, Nachteilsausgleich,
  • Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegeversicherung, Pflegeeinstufung, Pflegegrad
  • Scheinselbständigkeit / Statusfeststellungsverfahren.

 

* Die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht führte ich bis Juli 2015; ich bilde mich weiter nach den Anforderungen zur Fachanwaltschafts-Ordnung fort und weise dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nach. Es dürfen drei Fachanwälte gleichzeitig geführt werden.

Rechtsanwalt Axel Vogt

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