Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein immer bedeutsamer werdendes Rechtsgebiet. Meine Beratung richtet sich in erster Linie an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Vielfältige Fragen sind immer wieder neu zu beantworten. Ob Zulassung, Niederlassung, Praxisübernahme, Gründung einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis oder Wirtschaftlichkeitsprüfung oder neuer Kooperationsformen der Ärzte, Beratung ist immer erforderlich. Auch Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern oder mit der kassenärztlichen Vereinigung (Wirtschaftlichkeitsprüfung oder Plausibilitätsprüfung, Regelleistungsvolumen) oder die Durchsetzung der Vergütung nach GOÄ oder GOZ gegenüber der privaten Krankenkasse stehen im Mittelpunkt meiner Beratungen. Medizinrecht ist ein weitgreifendes und spannendes Rechtsgebiet.
Als Fachanwalt für Medizinrecht beschäftige ich mich mit folgenden Themen:
- Apothekenrecht
- Arzneimittelrecht
- Arztrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Chefarztrecht
- Direktverträge
- Disziplinarverfahren (Arztrecht)
- DRG - Diagnosis Related Groups (Anwendung, Abrechnung)
- Gebührenrecht (GOÄ/GOZ)
- Heilmittelrecht und Heilmittelwerberecht
- Honorarverfahren (Arztrecht)
- Integrierte Versorgungsverträge
- Kooperation im Gesundheitswesen
- Krankenhausrecht (Bedarfsplanung, Finanzierung)
- Medizinische Versorgungszentren
- Plausibilitätsprüfverfahren (Arztrecht)
- Praxis (Abgabe, Gründung, Übernahme)
- Recht der medizinischen Behandlung
- Recht der Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen
- Recht der Physiotherapeuten
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
- Recht der sonstigen Heil- und Hilfsmittelerbringer
- Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
- Wirtschaftlichkeitsverfahren (Arztrecht)
- Zahnarztrecht
- Zulassungsverfahren (Arztrecht)
