Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht umfasst alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen, also die Verbindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und umgekehrt.
Dazu gehören etwa Fragen
- zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung,
- zur Vergütung (Lohn, Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikation, Tantieme),
- Eingruppierung in Gehaltsstufen oder einen Firmentarifvertrag,
- zu einer Versetzung oder der Umsetzung,
- zur Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts des Vorgesetzten oder Arbeitgebers
- der Wirksamkeit einer Befristung oder dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung,
- der Elternzeit und Wiedereingliederung, des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
- zu einer Abmahnung,
-
der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
- durch einen Aufhebungsvertrag,
- eine Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen,
- oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung
- des sachgerechten Reagierens bei Mobbing; gezieltes, meist unterschwelliges Beleidigen eines Arbeitnehmers und Herabsetzen des Ansehens seiner Person am Arbeitsplatz durch Kollegen oder den Arbeitgeber
- zu den übrigen Bereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis.
