Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht umfasst alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen, also die Verbindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und umgekehrt.

Dazu gehören etwa Fragen

  • zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung,
  • zur Vergütung (Lohn, Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikation, Tantieme),
  • Eingruppierung in Gehaltsstufen oder einen Firmentarifvertrag,
  • zu einer Versetzung oder der Umsetzung,
  • zur Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts des Vorgesetzten oder Arbeitgebers
  • der Wirksamkeit einer Befristung oder dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung,
  • der Elternzeit und Wiedereingliederung, des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
  • zu einer Abmahnung,
  • der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
    • durch einen Aufhebungsvertrag,
    • eine Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen,
    • oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung
  • des sachgerechten Reagierens bei Mobbing; gezieltes, meist unterschwelliges Beleidigen eines Arbeitnehmers und Herabsetzen des Ansehens seiner Person am Arbeitsplatz durch Kollegen oder den Arbeitgeber
  • zu den übrigen Bereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis.
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