Erbrecht
Das Erbrecht beschäftigt sich mit denjenigen Regelungen und Rechtsverhältnissen, die mit dem Tod eines oder mehrerer Menschen zusammenhängen.
Das Erbrecht sieht bestimmte gesetzliche Erbfolgen vor. Wenn der Erblasser eine andere Verteilung des Erbes wünscht, muss er die Verteilung des Nachlasses wirksam regeln.
Wer also nichts unternimmt und verstirbt, kann für Überraschungen bei den Erben sorgen, die gewollt oder unerwünscht sind, insbesondere dann, wenn Vermögen oder Rechte bestimmten Personen zufallen oder eben nicht zufallen sollen.
Es gilt der Grundsatz, dass einer vernünftigen Vermögensvorsorge zu Lebzeiten auch eine sachgerechte und verantwortliche Erbfolgeregelung folgen sollte.
Dies gilt ums so mehr, als dass mit dem Todesfall häufig Versorgungsaspekte bedacht werden müssen, um nicht ungeahnten Fragen oder Begehrlichkeiten gegenüberzustehen.
Ziel einer vorausschauenden Beratung und Planung soll es sein, eine gewollte Absicherung von Angehörigen und eine Verwendung des Nachlasses zu bestimmen, um nach dem Tod und Verlust der Person des Erblassers eine verlässliche Sicherheit zu begründen. Nur so kann man selber zu Lebzeiten dazu beitragen, dass der eigene Nachlass nicht für familiäre Uneinigkeit sorgt.
Neben vielen Einzelaspekten und Versorgungsüberlegungen ist auch die erbschaftssteuerrechtliche Betrachtung geboten.
