Betreuungsrecht
Unter Betreuungsrecht werden Regelungen und Rechtsverhältnisse zusammengefasst, die sich im wesentlichen mit der Frage beschäftigen, was mit einem Menschen passiert, wenn er sich altersbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig selber versorgen kann.
Es geht im Betreuungsrecht also um die Absicherung und Versorgung einer einzelnen Person mit dem Ziel einer vorbeugender Vorsorge im Falle fehlender Gesundheit, dauernder oder vorübergehender Gebrechlichkeit, einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Störung oder wegen des Alters. Dies kann individuell geschehen oder durch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung durch das zuständige Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht).
Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung sind taugliche individuelle Mittel, um die geschützte und gewollte Lebensführung in konkret gewünschter Form zu sichern und zu gewährleisten. Sie sind die geeigneten Mittel, um eine gesetzliche Betreuung zu verhindern, die grundsätzlich nur in Ausnahmefällen von dem zuständigen Betreuungsgericht eingerichtet werden soll.
Der Gesetzgeber will zur Vorsorge beitragen und animieren und begrüßt deshalb ausdrücklich die eigenverantwortliche Vorsorge jedes einzelnen durch die genannten Regelungen. Er will damit das Recht der selbst bestimmten Versorgung und auf würdige Lebensführung fördern. Diese Regelungen dienen vor allem der individuellen Sicherheit in einem der genannten Fälle. Sie tragen auch dazu bei, dass eine an den Bedürfnissen des einzelnen ausgerichtete möglichst sichere und dauerhafte Versorgung geschaffen wird.
Zugleich entlasten die Regelungen die Gerichte und verringern die Kosten der öffentlichen Hand. Die gesetzliche Betreuung ist quasi als „Notlösung“ gedacht, falls eine vorbeugende Regelung nicht vorhanden ist und Handlungsbedarf besteht.
Die Unterstützung bei der Führung oder der Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung kann ebenfalls gewünscht sein, um notwendige Freiräume und persönliche oder familiäre Bedürfnisse erfüllen zu können.
