Erbrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich meinen Mandanten und zunehmend Bedeutung gewinnend als Fachanwalt für Sozialrecht zur vorbereitenden Beratung und Planung für die Rechtsnachfolge und Vermögensregelung zur Verfügung.

Ich stelle in den letzten Jahren vermehrt fest, dass Leistungen der Sozialhilfeträger an behinderte oder bedürftige Kinder meiner Mandanten bei der Planung an Bedeutung gewinnen, etwa für das „Behindertentestament“.

Seit einigen Jahren beobachte ich in der Praxis, dass zum Teil jahrzehnte-„alte“ letztwillige Verfügungen, auch notariell beurkundete, nicht mehr zeitgemäß sind – juristisch oder inhaltlich. Gelegentliche Überprüfungen sind nach meiner Erfahrung äußerst sinnvoll.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Ich stelle meine Erfahrungen und Kenntnisse in den Dienst einer gewissenhaften, umfassenden und individuellen Beratung meiner Mandanten. Dabei kann ich gemeinsam mit Ihnen mein Wissen aus den Arbeitsfeldern Erbrecht und Betreuungsrecht, des Rechts der Vorsorge und des Sozialrechts sowie meine Qualifikationen als Fachanwalt für Sozialrecht und Berufsbetreuer quasi „ganzheitlich“ für Sie nutzen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil meiner Beratung, den Notare oftmals bei deren Beratung und Beurkundung nicht bieten können.

Ich habe mich auch als Testamentsvollstrecker fortgebildet.

Ob Sie Erbe sind oder Pflichtteilsberechtigter, meine Unterstützung ist Ihnen gewiss. Zu meinem Leistungsspektrum gehört neben der außergerichtlichen Vertretung auch die gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von (zum Beispiel Auskunfts-) Ansprüchen etwa in Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsstreitigkeiten und dem Erbscheinverfahren.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Ziel sollte es sein, den Gang zum Gericht zu vermeiden, weil es nach meiner Erfahrung regelmäßig kostspieliger wird und vor allem zeitlich zu Verzögerungen führt und ein Ergebnis zu erreichen, lange dauert.

Ich nehme auch die Vertretung gegenüber dem Betreuungsgericht wahr.

Wenn Sie die gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen, denken Sie darüber nach, sofort eine Mediation durchzuführen. Als ausgebildeter Mediator stehe ich auch dafür zur Verfügung. In diesem Fall gibt es bestimmte Aspekte bei einem Erstkontakt mit mir abzuklären.

Das Erbrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Folgen, die mit dem Tod eines oder mehrerer Menschen (Erblasser) zusammenhängen.

Ich erläutere meinen Mandanten im Erbrecht die gesetzliche Erbfolge, die immer wieder für verblüffende „Überraschungen“ sorgen kann. Wenn Sie als der zukünftige Erblasser eine andere Verteilung Ihres Nachlasses wünschen, müssen Sie dessen Verteilung wirksam durch Testament oder Erbvertrag regeln. Bei der Erreichung dieses Ziels unterstütze ich meine Mandanten mit einer strategischen Planung und lege die Gestaltungsmittel dar und berate zu allen nachstehenden Fragen:

  • Testament, gemeinschaftliches Testament,
  • Erbvertrag,
  • Vor- und Nacherbfolge,
  • „Behindertentestament“ und „Bedürftigentestament“,
  • Testamentsvollstreckung,
  • Vermächtnis und Auflage,
  • Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsberechtigte, Pflichtteilsverzicht,
  • Schenkungen zu Lebzeiten,
  • Übertragungsverträge, Wohnrecht und Nießbrauch,
  • vorweggenommene Erbfolge und deren Rückabwicklung,
  • Erbscheinverfahren
  • Sozialhilfe und Grundsicherung.

Immer wieder muss ich feststellen, dass dann, wenn keine letztwillige Verfügung von Todeswegen getroffen und noch nichts unternommen und geregelt wurde, ungewollte Vermögensentwicklungen aus Sicht des zukünftigen Erblassers oder bei den Erben eintreten können. Ob diese Entwicklungen gewollt oder unerwünscht sind, insbesondere dann, wenn Vermögen oder Rechte bestimmten Personen zufallen oder eben nicht zufallen sollen, lässt sich in der frühzeitigen Beratung ermitteln und Ihren Bedürfnissen anpassen.

Ich berate meine Mandanten gestalterisch immer nach ihren individuellen Vorstellungen unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Bedeutung hat dies jüngst bei Patchwork-Familien oder Ehen lesbischer oder schwuler Partner gewonnen.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Sollten Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sein, also mit anderen gemeinsam geerbt zu haben, berate ich Sie auch in diesen Fragen. Erfahrungsgemäß ist die Erbengemeinschaft oft problembelastet. Deshalb ist die Erbauseinandersetzung sehr bedeutsam und häufig komplex. Oft bestehen unterschiedliche Interessen, die eine einvernehmliche Regelung verhindern. Nicht selten, weil das Verhalten der Erben untereinander von – langjährigem - Mistrauen geprägt ist. Hierbei kann ich auch auf meine Erfahrungen als Mediator zurückgreifen. Die Mediation ist allerdings von der anwaltlichen Vertretung zu trennen.

Die steuerrechtlichen Konsequenzen sind bei der Planung und in der Abwicklung von Bedeutung. Um die bisherigen Planungen meiner Mandanten zu verstehen und häufig massive, unbekannte (Kosten-) Folgen einschätzen zu können, bedarf es einer eingehenden Analyse. Hierzu sollte Ihr Steuerberater mit einbezogen werden oder ich vermittle kompetente Unterstützung.

Ohne Planung kann im Erbfall die Erbschaftssteuer „überraschend teuer“ sein. Diese Fragen erörtere ich mit meinen Mandanten, auch unter Hinzuziehung Ihres eigenen Steuerberaters.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Von Bedeutung sind zudem lebzeitige Übertragungen oder Schenkungen verbunden mit einer Wohnrechtbestellung oder eines Nießbrauchrechts. Hiermit stehen nicht nur schenkungssteuerrechtliche Fragen im Zusammenhang.

Immer öfter gewinnen lebzeitige Übertragungen und Schenkungen bei späteren Abwicklungen und Anträgen auf Übernahme ungedeckter Heimkosten oder bei Bezug von Sozialhilfe und gegenüber dem Betreuungsgericht Bedeutung.

Es gilt der Grundsatz, dass einer vernünftigen Vermögensvorsorge zu Lebzeiten auch eine sachgerechte und verantwortliche Erbfolgeregelung folgen sollte. Mit Blick auf die zunehmende Internationalisierung und dem Leben im Ausland im Alter als sog. „Spanien-Rentner“ ist dringend anzuraten eine Rechtswahl zu treffen, damit im Erbfall und bei Auslandsaufenthalt des Erblassers auch deutsches Erbrecht auf die Nachlassabwicklung anzuwenden ist und nicht etwa ausländisches Recht.

Dies gilt ums so mehr, als dass mit dem Todesfall häufig Versorgungsaspekte bedacht werden müssen, um nicht unerwünschten Fragen oder Begehrlichkeiten gegenüberzustehen.

Ziel einer vorausschauenden Beratung und Planung soll es sein, eine gewollte Absicherung von Angehörigen und eine Verwendung des Nachlasses zu bestimmen, um nach dem Tod und Verlust der Person des Erblassers eine verlässliche Sicherheit zu begründen. Nur so kann man selber zu Lebzeiten dazu beitragen, dass der eigene Nachlass nicht für familiäre Uneinigkeit und Streit sorgt.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Die Auseinandersetzung mit der Sozialverwaltung gewinnt an sozialhilferechtlicher Bedeutung wegen Rückforderungen und Übernahme ungedeckter Heimkosten, Elternunterhalt, Grundsicherung und Vermögensübertragungen.

Neben vielen Einzelaspekten und Versorgungsüberlegungen ist auch die Möglichkeit gegeben, dass statt einer langjährigen, zermürbenden und teuren Prozessflut eine Mediation zur Erbauseinandersetzung gewählt wird. Als ausgebildeter Mediator stehe ich hierfür zur Verfügung, ungeachtet dessen, ob die Beteiligten bereits anwaltlich vertreten sind oder nicht.

Meine abschließende Empfehlung lautet, nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie frühzeitig mit mir Kontakt auf, um zukünftig besser vorbereitet zu sein, um zu entscheiden, was Sie möchten oder nicht möchten.

Hier geht es zu: Mediation

Ich berate zu dem Thema und übernehme auch die privatrechtliche Vertretung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder notariellen Generalvollmacht und bei Problemen als Bevollmächtigter oder Betreuer mit dem Betreuungsgericht.

Hier geht es zu: Betreuungsrecht

Rechtsanwalt Axel Vogt

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