Betreuungsrecht

Ein Rechtsgebiet, das immer bedeutsamer wird und immer häufiger sind Fehler von Seiten der Betreuungsstelle oder des Gerichts begangen worden. Die vielen Aspekte des Vertretungsrechts werden regelmäßig überbewertet oder unterschätzt.

Ich bin seit 1996 neben meiner anwaltlichen Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht und als Berufsbetreuer tätig.

Was ist Ihre aktuelle Situation?

Ob eine Betreuung bereits eingerichtet ist, Sie mit dem Betreuer oder dem Verfahren des Gerichts nicht zufrieden sind oder, ob Sie eine Betreuung beantragen wollen, sollen oder aufheben lassen möchten oder eine Unterbringung angeordnet ist, ich kann Ihnen helfen.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Immer öfter sind privatrechtliche Vollmachten oder notarielle Vollmachten Gegenstand von Unstimmigkeiten.

Die Amtsgerichte der Umgebung setzen mich als gesetzlichen Betreuer und als Ergänzungsbetreuer ein. Mir sind die Verfahren bestens bekannt und vertraut.

Auf Wunsch meiner Mandanten bin ich als quasi „privater Betreuer“, als rechtsgeschäftlich bestellter Bevollmächtigter zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht tätig. Dies notariell zu beurkunden erscheint mir sehr sinnvoll und ist zum Teil unvermeidbar. Dies hat den Sinn und Zweck einer vollständigen Erhaltung der persönlichen Freiheit und Rechteausübung ohne Beteiligung und Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

Gerade für meine Mandanten, die ihre Vermögenssituation noch gestalten und sich ihre Unabhängigkeit erhalten wollen, hat dies erhebliche Vorteile für die zukünftige Lebensführung und Wohnsituation.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Auch erbrechtliche Aspekte oder frühere Vermögensübertragungen werden bei dieser Gelegenheit thematisiert und überprüft. Nicht selten tritt dabei die Erkenntnis zu Tage, dass hier juristische Tretminen im Boden legen.

Unter Betreuungsrecht werden Regelungen und Rechtsverhältnisse zusammengefasst, die sich im Wesentlichen mit der Frage beschäftigen, wer mit welchen Befugnissen verantwortlicher Vertreter sein soll, wenn ein Mensch sich altersbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig selber versorgen und vertreten kann.

Die gesetzliche Betreuung, angeordnet durch einen Beschluss des Betreuungsgerichts ist von einer rechtsgeschäftlichen Beauftragung zu unterscheiden. Die privatrechtlich erteilte Vollmacht für alle Wirkungskreise ist oft ein gutes Gestaltungsmittel und sollte wegen des Risikos, dass Kontrollen des Bevollmächtigten häufig nicht stattfinden, im Vorfeld erläutert werden.

Wer ist die geeignete Person des Vertrauens?

Ist der gerichtlich bestellte Betreuer ungeeignet oder genießt er nicht das Vertrauen des Betroffenen, dann kann ein Betreuerwechsel beantragt oder auch ein Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Gerichts durchgeführt werden. Dabei unterstütze ich Sie.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Es geht im Betreuungsrecht um die Absicherung und Versorgung einer einzelnen Person mit dem Ziel einer vorbeugenden Vorsorge im Falle fehlender Gesundheit, dauernder oder vorübergehender Gebrechlichkeit, einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Störung oder wegen des Alters.

Die Bedeutung nimmt auch für jüngere Menschen mit Behinderung oder deren Eltern zu, von denen sie ein Erbe oder gegen die sie einen Pflichtteilsanspruch erlangen. Dies gilt immer dann, wenn sie sich selbst nicht kümmern können wegen fehlender Geschäftsfähigkeit und ein Familienmitglied wegen Interessenkollision gehindert ist, die Vertretung zu übernehmen.

Besonders im Fall des Vermögenseinsatzes für ungedeckte Heimkosten wird dies immer stärker relevant. Auch in Fällen, in denen Eltern für ihre gesunden Kinder Vermögen erhalten wollen und zugleich für das Kind mit Behinderung Unterstützung sichern möchten.

Die Sozialhilfeträger haken hier immer öfter nach und verlangen Auskunft und letztlich Geld. In Fällen der Verwertung von Immobilienvermögen oder Grundstücken ist es ratsam sich im Vorfeld Gedanken zu machen, ob später ein Rückgriff des Sozialhilfeträgers in Betracht kommen kann. Steuerliche Aspekte sind dabei nur ein Teil der Überlegungen.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Um diesen Problemen vorzubeugen, empfehle ich den Betroffenen bzw. deren Familie frühzeitig ein Beratungsgespräch mit mir zu vereinbaren. Meine Beratungspraxis zeigt mir, dass es immer bedeutsamer wird, sich rechtzeitig planerisch mit der Zukunft zu befassen. Diese Lösungswege sind vorhanden und ich zeige Sie Ihnen schnellstmöglich auf. Durch Zeitablauf wachsen diese Wege zu und können dann dauerhaft versperrt sein.

Für mich steht eine umfassende Aufarbeitung und ganzheitliche Erfassung Ihrer Situation im Vordergrund, um diese dann „zu Ende zu denken“. Denn zu oft habe ich während meiner langjährigen Tätigkeit in notariellen Urkunden Regelungen entdecken müssen, dass die gewählten Regelungen für meine Mandanten nicht nur nicht nützlich waren oder sind, sondern schädlich.

Diese Schwächen und Gefahren – auch - notarieller Regelungen zu verhindern, sehe ich als meine Aufgabe an. Denn allzu häufig konnten mir meine Mandanten selbst nicht erklären, warum sie diese oder jene notarielle Regelung getroffen haben. Dies zu wissen ist wichtig, denn es geht um Sie und nicht um Ihren Notar!

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Lösungen können mit einem gemeinsam erarbeiteten Konzept gefunden werden. Ob beispielsweise ein sog. Behindertentestament errichtet und Testamentsvollstreckung angeordnet wird oder, ob eine Beauftragung meiner Person als rechtsgeschäftlicher Vertreter erfolgt, ist ganz unterschiedlich. Es kann durch eine notariell errichtete Generalvollmacht, die ich für und mit meinen Mandanten und schließlich mit einem Notariat erarbeite, eine Lösung gefunden werden.

Die Frage, was mit Ihrem Vermögen geschieht, ist berechtigt und vorrangig und ganz transparent zu klären.

Im Ergebnis kann nur Vertrauen weiterführen. Aber eine solide Basis ist immer die Grundlage für Entscheidungskompetenz, damit Regelung der Zusammenarbeit und der Kontrolle sinnhaft ist. Zu den Aufgaben des Bevollmächtigten gehört grundsätzlich der Wirkungskreis Vermögensangelegenheiten. Dazu gehören auch die Führung der Konten und der Vermögensverwaltung im weiteren Sinne sowie der Schriftverkehr. Dies alles ist zu besprechen und wird umfangreich erörtert.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Zu meinem Leistungsumfang gehört eine ordnungsgemäße Rechnungslegung.

Eine Rechnungslegung gehört zwar auch zur gesetzlichen Betreuung, doch wird bei meiner Tätigkeit Verschiedenes anders geregelt, insbesondere die formalen Voraussetzungen.

Seit Jahren entwickle ich zum Nutzen meiner Mandanten und in Zusammenarbeit mit Notaren unterschiedliche Typen von:

  • Vorsorgevollmachten,
  • Generalvollmachten,
  • Betreuungsverfügungen und
  • Patentenverfügungen.

Mit diesen Vollmachten kann ich Ihnen äußerst taugliche individuelle Mittel anbieten, um die geschützte und gewollte Lebensführung in konkret gewünschter Form zu sichern und zu gewährleisten.

Meinen Mandanten empfehle ich in diesem Zusammenhang und als Fachanwalt für Erbrecht die Beratung und Prüfung aktueller erbrechtlicher Aspekte und besonders die Überprüfung bereits bestehender privatschriftlicher oder notarieller Regelungen.

Zum einen, weil sich im Laufe der Zeit Beziehungen zu Personen und Umständen ändern und zum anderen, weil auch nach dem Tod regelmäßig Handlungsbedarf bestehen kann.

Auf diese Weise kann ich Ihnen geeignete Mittel an die Hand geben, um eine gesetzliche Betreuung zu verhindern, die grundsätzlich nur in Ausnahmefällen von dem zuständigen Betreuungsgericht eingerichtet werden soll. Denn gesetzliche Betreuungen werden von meinen Mandanten gerade in vermögenderen Fällen als sehr unangenehmer Eingriff in die eigene, selbstbestimmte Lebensführung empfunden. Dies zu verhindern ist eine Dienstleistung, die ich meinen Mandanten anbiete.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Ich unterstütze meine Mandanten auch dabei, dass eine bestehende Betreuung aufgehoben oder ein Betreuerwechsel durchgeführt wird oder, dass eine gesetzliche Betreuung im Zweifel auch mal eingerichtet wird, wenn die Umstände dies erfordern.

Der Gesetzgeber will zur Vorsorge beitragen und animieren und begrüßt deshalb ausdrücklich die eigenverantwortliche Vorsorge jedes einzelnen durch die genannten Regelungen. Er will damit das Recht der selbst bestimmten Versorgung und auf würdige Lebensführung fördern. Diese Regelungen dienen vor allem der individuellen Sicherheit. Sie tragen auch dazu bei, dass eine an den Bedürfnissen des einzelnen ausgerichtete möglichst sichere und dauerhafte Versorgung geschaffen wird.

Zugleich entlasten die Regelungen die Gerichte und verringern die Kosten der öffentlichen Hand. Die gesetzliche Betreuung ist quasi als „Notlösung“ gedacht, falls eine vorbeugende Regelung nicht vorhanden ist und Handlungsbedarf besteht.

Die Unterstützung bei der Führung oder der Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung kann ebenfalls gewünscht sein, um notwendige Freiräume und persönliche oder familiäre Bedürfnisse erfüllen zu können.

Ich berate auch Betreuer, die mit dem Betreuungsgericht Klärungsbedarf haben oder mit Angehörigen des Betroffenen.

Rechtsanwalt Vogt Bonn

Ich unterstütze meine Mandanten als Fachanwalt für Erbrecht auch in solchen Fällen, in denen die private Vorsorgeregelung „schief läuft“ oder gar der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht. Dies ist bedauerlicherweise festzustellen oder das Vertrauen zu dem Bevollmächtigten ist verloren gegangen. Die Gründe können sehr vielschichtig sein.

Schließlich ist bei der steigenden Zahl von Grundstücksgeschäften infolge der Erbfälle zunehmend zu beobachten, dass bei bestehenden Betreuungsverfahren zusätzlich Ergänzungsbetreuer durch das Betreuungsgericht und gelegentlich Verfahrenspfleger bestellt werden müssen. Auch ich werde von Gerichten bestellt. Meine Kenntnisse und Erfahrungen zu diesem noch eher ungewöhnlichen Beratungsfeld kann ich Ihnen gewinnbringend und kompetent anbieten.

In jedem dieser angesprochenen Fälle oder bei Fragen hierzu stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ich freue mich, wenn Sie einen Termin zur Besprechung vereinbaren.

Rechtsanwalt Axel Vogt

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